Informationsvisualisierung

Prüfungsordnung:  IMM-MA-16

Studienorganisation

Studiensemester:  2

Turnus:  Sommersemester, jährlich

Modultyp:  Pflichtveranstaltung

Lehrform:  Vorlesung/Übung

Sprache:  Deutsch

Kompetenzen/Lernziele 

Sie verfügen über die folgenden Kompetenzen in der Prozesskette der Informationsvisualisierung:

in den Bereichen Beurteilung und Problemlösung:

  • Wissen über Methoden zur Dateninterpretation,
  • Wissen über gesellschaftliche Parameter der Datenbeschaffung und -nutzung,
  • Kenntnis von Arten der Informationsvisualisierung;

im Bereich Transfer:

  • zielgerichtetes Identifizieren, Analysieren und Interpretieren von empirischen Daten,
  • Formulieren eines eigenen Informationsvisualisierungs-Projekts,
  • Übertragen des allgemeinen Wissens auf das konkrete eigene Vorhaben;

im Bereich Reorganisation:

  • Konzipieren einer Kernaussage oder Kernfrage,
  • Entwickeln einer Hierarchie, bzw. Sequenzierung der Daten basierend auf Relevanz und Inhalt;

im Bereich Reproduktion:

  • formal angemessenes Veranschaulichen dieser Daten, Einbeziehen der medialen Nutzungsarten.

Inhalte 

Die Aufbereitung und Bereitstellung komplexer Inhalte in angemessener, komprimierter, funktionaler und möglicherweise animierter grafischer Form ist der Kern dieses Moduls. Einschlägige gesetzliche Bestimmungen, normative Vorgaben und Standards werden dabei berücksichtigt. Dies trifft für didaktische, editoriale und werbliche Kontexte zur Erlangung verschiedener Ziele für verschiedene Zielgruppen zu.

Arbeit in Kleingruppen, selbstorganisiertes Projektmanagement, mündliche Präsentation der Meilensteine

Arbeitsaufwand

4 SWS, 8,0 Creditpoints (CP)

60 h Präsenzstudium, 180 h Eigenstudium

Prüfung

Art der Prüfung:  Prüfungsleistung

Prüfungsform:  SP (HA, Vortr)

Literatur 

  • M. Lima: The Book of Trees: Visualizing Branches of Knowledge. Princeton Architectural Press (2014)
  • C. Ware: Information Visualization: Perception for Design. Morgan Kaufmann (2000)

Voraussetzungen

Voraussetzungen lt. Prüfungs- und Studienordnung 

keine