Medienrecht
Lehrveranstaltung
Prüfungsordnung: MI-BA-2017
Studienorganisation
Studiensemester: 4
Turnus: Sommersemester, jährlich
Modultyp: Pflichtveranstaltung
Lehrform: Vorlesung
Sprache: Deutsch
Kompetenzen/Lernziele
Sie erlangen Grundkenntnisse über den Aufbau und die Systematik des deutschen und der internationalen Rechtssysteme in den Bereichen Software-Entwicklung und Medienrecht. Sie erlangen Kenntnisse juristischer Grundbegriffe und Argumentationsfiguren. Anhand von Fallbeispielen können sie die gesetzlichen Grundlagen auf Rechtsfragen anzuwenden und rechtliche Argumentationen nachzuvollziehen.
Inhalte
- Medienwirtschaftsrecht
- Grundlagen der Vertragsgestaltung
- Software-Vertrags- und Lizenzrecht
- Bürgerliches Medienrecht
- Recht geistigen Eigentums
- Urheber- und Markenrecht
- Recht am eigenen Bild
- Unterlassungsanspruch
- Gegendarstellungsanspruch
- Öffentliches Medienrecht
- Telekommunikationsgesetz
- Rundfunkstaatsvertrag
- Jugendmedienschutz
- Medienstrafrecht
- Abmahnungen
- Unterlassungsansprüche
- Schadensersatzansprüche
- Mängel- / Produkthaftung
- Besonderheiten einzelner Medien
- Presserecht
- Filmrecht
- Internet- bzw. Online Recht
Arbeitsaufwand
2 SWS, 2,5 Creditpoints (CP)
30 h Präsenzstudium, 45 h Eigenstudium
Prüfung
Art der Prüfung: Studienleistung
Prüfungsform: AP(1), HA, Vortr
Referat zu einem vorgebenen Thema.
Labor zur Anerkennung des Moduls nötig:
Literatur
- Fechner, F.: Medienrecht: Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia. UTB Stuttagart, 12. Auflage 2011
Voraussetzungen
Voraussetzungen lt. Prüfungs- und Studienordnung
keine
Verantwortliche Dozenten
Modulverantwortliche(r): Prof. Jim Lacy
Dozent(in): RA Stefan Götz